JVEG-Novellierung ab dem 1. August 2013

Am 29.07.2013 wurde das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist damit am 01.08.2013 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen auch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), in dem unter anderem die Vergütung von Sachverständigen geregelt ist.

Für alle ab August 2013 von der Justiz erteilten Aufträge gelten die neuen, höheren Honorarsätze.

Immobilienbewertung: statt bisher 75 Euro pro Stunde nun 90 Euro.

03. Sep. 2013

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